Sollten Sie keine entsprechende Technik besitzen, wenden Sie sich bitte ans Gesundheitsamt Roth, tel.: 09171 81-1601 oder per E-Mail:
gesundheitsamt@landratsamt-roth.de
Schulpraktikanten, die eine Schule im Landkreis Roth oder in der Stadt Schwabach besuchen und im Rahmen ihrer Pflichtpraktika eine Belehrung nach § 43 IfSG benötigen, werden von den Gebühren befreit. Sie erhalten von der jeweiligen Schule einen Gutscheincode, womit sie sich für eine kostenfreie Belehrung anmelden können.